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Für Beamtinnen, Beamte und Privatversicherte

Kur mit Beihilfe oder privater Versicherung: Hier gelten andere Regeln.

Die 10 Euro Zuzahlung, das Attest Muster 64: Fast alles, was man über Kuren liest, gilt für gesetzlich Versicherte. Wenn du beihilfeberechtigt oder privat versichert bist, läuft der Weg anders, und zwar von Anfang an.


Keine Zuzahlung, dafür Vorleistung

Den Eigenanteil der gesetzlichen Krankenversicherung, 10 Euro pro Tag plus je 5 Euro für Hin- und Rückfahrt und damit 220 Euro bei drei Wochen, gibt es bei dir nicht. Ab 2027 wären es dort 325 Euro. Für dich entfällt beides.

Dafür bezahlst du die Rechnung der Klinik zunächst selbst und holst dir das Geld anschließend von der Beihilfestelle und deiner privaten Versicherung zurück. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt von der Klinik ab.

Wie viel davon zurückkommt, hängt von deinem Beihilfesatz und von deinem Versicherungsvertrag ab. In aller Regel bleibt ein Eigenanteil. Wie hoch er bei dir ausfällt, erfährst du von deiner Beihilfestelle und deiner Versicherung. Ich sage dir, welche Fragen du dafür stellen musst und in welcher Reihenfolge.

Hast du zusätzlich ein Kurtagegeld vereinbart, kommt das obendrauf. Es hängt nicht an der Rechnung, sondern an den Tagen.


Bei der Beihilfe heißt es Reha, nicht Vorsorge

Beihilfestellen bewilligen Mutter- und Vater-Kind-Kuren als Rehabilitationsmaßnahme, nicht als Vorsorge. Das klingt nach einer Formalie, hat aber Folgen an drei Stellen.

Erstens beim Attest: Das Muster 64 brauchst du nicht, es gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beihilfestelle hat eigene Formulare, die zuerst angefordert werden müssen.

Zweitens bei der Klinik: In Frage kommen nur Häuser, die mit dem Reha-Paragrafen arbeiten. Das schränkt die Auswahl ein, ist in der Praxis aber lösbar.

Drittens bei der Begründung: Bei einer Reha wird die medizinische Begründung ausführlicher gebraucht als bei einer Vorsorgemaßnahme. Formuliert wird sie von deiner Ärztin oder deinem Arzt. Wichtig ist nur, dass nichts weggelassen wird, was tatsächlich zutrifft.


Was ich im Erstgespräch von dir wissen muss

Sechs Fragen, die den Unterschied machen. Solange die nicht beantwortet sind, verspreche ich dir nichts zur Kostenübernahme.


So läuft der Weg bei Beihilfe und privater Versicherung.

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Was ich dir nicht verspreche

Keine Zusage zur Kostenübernahme. Die Entscheidung treffen deine Beihilfestelle und deine Versicherung, nicht ich.

Was ich tue: alle Fragen vorher klären und die Unterlagen vollständig und in der richtigen Reihenfolge auf den Weg bringen. Und ich sage dir, welche Auskünfte du brauchst und wo du sie bekommst, bevor du dich festlegst.


Häufige Fragen

Zahlen Beamtinnen und Beamte die 10 Euro Zuzahlung?

Nein. Der Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, ab 2027 15 Euro, gilt nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Beihilfe und privater Versicherung entfällt er. Dafür streckst du die Klinikrechnung vor.

Warum wird meine Mutter-Kind-Kur als Reha bewilligt?

Beihilfestellen bewilligen Mutter- und Vater-Kind-Kuren als Rehamaßnahme und nicht als Vorsorge. Deshalb ist auch die Klinikauswahl auf Häuser beschränkt, die mit dem Reha-Paragrafen arbeiten, und die medizinische Begründung fällt deutlicher aus.

Brauche ich das Attest Muster 64?

Nein. Das Muster 64 bezieht sich auf einen Paragrafen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beihilfe brauchst du deren eigene Formulare und je nach Stelle ein amtsärztliches Attest.

Zahlt mein Krankenhaustagegeld?

In aller Regel nicht. Eine Kurklinik ist kein Krankenhaus. Was zahlt, ist ein eigens vereinbartes Kurtagegeld. Ob du eines hast, steht in deiner Police.

Werden die Kosten für meine Kinder übernommen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für deine Kinder übernommen werden, regelt jede Beihilfestelle selbst. Das klären wir, bevor du dich festlegst.

Werden meine Fahrtkosten erstattet?

Beihilfestellen erstatten Fahrtkosten in begrenzter Höhe, die Grenzen sind von Stelle zu Stelle verschieden. Das kläre ich zusammen mit den übrigen Fragen, bevor du dich festlegst.

Wie oft kann ich fahren?

Auch die Beihilfe kennt Mindestabstände zwischen zwei Maßnahmen. Wie lang sie sind, regelt jede Beihilfestelle selbst. Das frage ich vorher ab.


Von Anfang an gut begleitet

Du musst nicht krank genug sein. Du musst nur anfangen.

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